Welche Änderungen ergeben sich mit Einführung des Asset Hubs im Bereich Prozesse?
Kommt bei der Durchführung eines Prozesses eine Software, Drittpartei oder ein Datenspeicher zum Einsatz, werden diese im entsprechenden Prozess verknüpft. Bisher wurden "Systeme" mit Prozessen verknüpft. Diese werden nun durch Assets abgelöst. Ein zentrale Neuerung dabei ist, dass wichtige Angaben zu einem Asset nun zentral im Asset Hub dokumentiert werden. Bisher erfolgte dies im Bereich Prozesse über zusätzliche Einordnungsfragen (Einordnungsaudits).
Welchen Vorteil bietet der Asset Hub gegenüber den Einordnungsfragen?
Ein Asset und zugehörige Details werden einmalig und zentral im Asset Hub erfasst und müssen nun nicht mehr in jedem Prozess, in dem Sie bspw. eine bestimmte Software verwenden, erneut erfasst werden.

Was passiert mit den archivierten Einordnungsfragen?
Im Rahmen der Übernahme Ihrer Daten in den Asset Hub haben wir so viele Informationen wie möglich aus den bisherigen Einordnungsfragen in den Asset Hub überführt. Gleichzeitig wurden die bisherigen Einordnungsfragen archiviert.
Diese archivierten Einordnungsfragen sind nicht mehr bearbeitbar und befinden sich exakt in dem Zustand, in dem sie während der Migration übernommen wurden. Auch eventuell damit verbundene Prüf- oder Anpassungsmaßnahmen sowie der Compliance-Status wurden eingefroren.
Es werden keine neuen Einordnungsfragen für neue Verknüpfungen ausgespielt. Wird eine Verknüpfung in einem Prozess entfernt, werden auch die zugehörigen Einordnungsfragen entfernt.

Welche Auswirkungen hat das auf die Compliance-Dokumentation?
Die archivierten Einordnungsfragen werden nicht mehr in den Compliance Score einbezogen und fließen nicht in die VVT-Dokumentation ein.
Stattdessen werden für die VVT-Erstellung und andere Compliance-Dokumentationen die Daten direkt aus dem Asset Hub verwendet. Dies sorgt für eine konsistente und zentralisierte Verwaltung aller relevanten Datenschutz-Assets.
Zukünftige Änderungen
In der Zukunft werden wir die archivierten Einträge rückbauen. Hierzu werden wir gesondert auf Sie zukommen.
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