Prüfmaßnahmen sind spezielle Aktionen, die im Zusammenhang mit der Funktion "Bearbeitung durch DSB" durchgeführt werden. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass bestimmte Vorgaben korrekt und datenschutzkonform umgesetzt wurden.
Ablauf der Prüfmaßnahme
- Auditgespräch
Im initialen Auditgespräch werden sämtliche offenen Maßnahmen – insbesondere solche, die eine Prüfung erfordern – gemeinsam mit einem Experten besprochen. Entscheidungsprozess
Sie entscheiden im Rahmen des Gesprächs, wie mit der Prüfmaßnahme verfahren werden soll:
- Prüfung und Abschluss: Wir, als Ihr Datenschutzbeauftragter (DSB), prüfen die Maßnahme detailliert. Wenn alle Angaben korrekt sind, wird die Maßnahme auditiert und als "abgeschlossen" (Status: grün) markiert.
- Offen lassen: Alternativ bleibt die Maßnahme offen. Dies bedeutet jedoch, dass sie als potenzielles Compliance-Risiko weiterhin unbehandelt bleibt.
Bedeutung der Prüfmaßnahme
Die Prüfmaßnahme bildet immer den letzten Schritt im Prüfprozess.
Das bedeutet:
- Sie haben alle erforderlichen Angaben gemacht.
- Notwendige Dokumente wurden hochgeladen.
Jetzt geht es nur noch darum, dass unsere Experten die Maßnahme überprüft und sicherstellt, dass alles korrekt und datenschutzkonform umgesetzt wurde. Daher sind in diesem Status keine weiteren Maßnahmen Ihrerseits erforderlich.
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